Termine für den Saarlandpokal stehen fest

Borussia am 15. August im Viertelfinale beim SV Auersmacher / Hygiene-Konzept wird derzeit entwickelt

Unser Bild: Jubelszenen wie diese nach dem 1:0-Pokalsieg bei der Spvgg Quierschied würden die Borussen-Fans in den noch ausstehenden Pokalspielen natürlich gerne noch einmal erleben. Doch ob das Hygienekonzept sie erlaubt? In Corona-Zeiten zumindest umstritten, auch wenn der Fußball gerade von den Emotionen lebt. (Foto: Susi Welter)

Licht am Ende des Termin-Tunnels im Sparkassen-Pokal Saar: Nachdem laut einer online-Meldung der SR-Sportarena der Finaltag der Amateure bundesweit auf den 22. August festgelegt worden ist, steht auch fest, wann die noch ausstehenden Partien des Saarlandpokals ausgetragen werden. Das Viertelfinale, unter anderem mit dem Auftritt der Borussia beim SV Auersmacher, findet am Samstag, dem 15. August statt. Ein paar Tage später (Dienstag/Mittwoch, 18./19. August) ermitteln die Sieger im Halbfinale die Endspiel-Teilnehmer. Das notwendige Hygiene-Konzept wird den Vereinen am kommenden Montag vom Saarländischen Fußballverband vorgelegt werden. Darin wird dann auch festgelegt, ob mit oder ohne Zuschauer gespielt wird.

Bei der Erstellung dieses Konzepts hat Tim Meyer ein gewichtiges Wörtchen mitzusprechen. Der 52jährige Professor und Sportmediziner an der Universität Saarbrücken ist in Corona-Zeiten ein gefragter Mann, hat er doch als Leiter der „Task force Sportmedizin / Sonderspielbetrieb“ für den Profifußball ein Papier vorgelegt, das die Gesundheit der Spieler mit den wirtschaftlichen Interessen der Bundesliga-Clubs und den restriktiven Vorgaben des öffentlichen Lebens sowohl im Trainings- als auch im Alltagsbetrieb in Einklang gebracht und damit den Re-Start der ersten drei Ligen erst möglich gemacht hat. „Einen kundigeren Experten mit breiteren persönlichem und fachlichem Background für die anstehenden sensiblen Fragen als den stets zurückhaltenden und abwägend agierenden Meyer konnten DFB und DFL kaum finden“ – dieses Kompliment der „Frankfurter Rundschau“ (Ausgabe vom 8. April) macht den Stellenwert des ärztlichen Direktors am Institut für Sport- und Präventivmedizin Saarbrücken mehr als deutlich.

Nun schreibt Meyer, der seit 2001 auch zum medizinischen Stab der Nationalmannschaft gehört, in Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Fußballverband (SFV) sein Hygienekonzept für auch für die unteren Ligen fort. „Klar ist, dass im Amateurfussball kein umfangreiches Corona-Testprogramm gefahren werden kann, das kann keiner bezahlen. Aber klar ist auch, dass das Infektionsrisiko im Amateurfußball total überschätzt wird“, so Meyer in einer Sendung des Saarländischen Rundfunks (SR). Der Internist glaubt mit Blick auf die Statistik ohnehin, „dass die Gefahr einer Infektion bei Sportarten, die draußen betrieben werden, erheblich geringer ist als in geschlossenen Räumen“, und unterscheidet in seinem Konzept zwischen zwei Aspekten: „Zum einen auf dem Spielfeld, zum anderen in der Kabine.“ Adrian Zöhler, bezeichnet die Situation auf dem Rasen „am unkompliziertesten“. Für den Vizepräsident des SFV stellen sich zwei entscheidende Fragen: „Wie gehen wir mit dem Umziehen vor und dem Duschen nach dem Spiel um? Und wie ist es nachher in den Vereinsheimen? Denn davon leben die Vereine, das macht auch den Fußball aus, dass nach den 90 Minuten an der Theke noch über die eine oder andere Situation diskutiert wird!“ Was den Duschbetrieb angeht, ist Tim Meyer zuversichtlich, dass man „mit Desinfektionsmitteln, zur Verfügung gestellten Seifen und der Trennung von Gruppen – eigentlich ein Klassiker“ zurecht kommen kann. Das Duschen müsse halt anders organisiert werden, es sei dann zeitaufwendiger.

Problematischer scheint da das Verhalten der Fans vor, während und nach den 90 Minuten. Hier können die Vereine wohl nur bedingt regelnd eingreifen. „Man muss in der Tat primär auf das Drumherum achten. Die Gefährdung auf dem Platz wird sicherlich überschätzt“, so Tim Meyer. Drohen auch dem Amateurfußball Geisterspiele? „Davon halte ich überhaupt nichts, und die Vereine auch nicht“, fasst Adrian Zöhler die Stimmung zusammen. „Im Saarlandpokal ist das vielleicht noch was Anderes, denn es gilt, die noch ausstehenden sieben Spiele so durchzuführen, dass der Saarlandpokalsieger an der ersten DFB-Pokalhauptrunde teilnehmen kann“, so der SFV-Vizepräsident, der an die Landesregierung appelliert, „zu überlegen, ob an der derzeit gültigen Zahl von 20 Personen auf dem Feld gearbeitet werden kann. Denn bleibt es bei dieser Zahl, müsste man davon ausgehen: Es ist eine Initiative gegen den Fußball!“ Zöhler ist es ein wichtiges Anliegen, „dass alle Mannschaften möglichst schnell in den Trainings- und Spielbetrieb kommen. Auch wenn der Fokus dabei auf den Aktiven liegt, so finde ich das besonders wichtig für unsere Kinder und Jugendlichen.“

Zumindest rechtlich schafft Punkt 9 des vom DFB herausgegebenen Leitfadens für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes mehr Klarheit. Zum Thema „Haftung“ heißt es dort: „Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und das Training entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.“ Eine Regelung, die im Rahmen der allgemeinen Lockerungen des öffentlichen Lebens nur folgerichtig ist. (-jf-)

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